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Themen Innovativer Schienengüterverkehr

Logistik der Zukunft

Klimaschonend, kaum Feinstaubemissionen – kein Verkehrsträger bringt Güter umweltfreundlicher von A nach B als der Schienenverkehr. Das ist umso relevanter, da das Verkehrsaufkommen kraftvoll wachsen wird. Deshalb ist die Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV) Ziel der Politik: sowohl der EU als auch Deutschlands.

 

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Chancen des innovativen Schienengüterverkehrs

Die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene dekarbonisiert nachhaltig die Logistik. Im Güterverkehr bewirkt die Erhöhung des Modalanteils der Schiene um einen Prozentpunkt gemäß eines vom BMVI beauftragten Gutachtens eine Reduktion der CO2-Emissionen um ungefähr 1 Mio. t CO2-Äq. p.a. (2030 verglichen mit 2017). Ein Marktanteilsgewinn um sieben Prozentpunkte auf 25 Prozent Modalanteil und - bei optimierten Bedingungen - um 12 Punkte auf 30 Prozent (nach Tkm) ermöglicht mithin ein Minus von ungefähr 6 bis fast 10 Mio. t CO2-Äq. im Jahr 2030. Mehr SGV ist, weil die Autobahnen schlicht am Limit sind, ein Motor unserer Volkswirtschaft. Prognosen rechnen mit weiterhin starkem Güterverkehrswachstum. Engpässe kann sich keine Industrienation leisten. Mehr SGV bedeutet weniger Lkws, weniger Staus, weniger Straßenschäden, weniger Unfallrisiken.

Die Schiene muss mehr Verantwortung für eine reibungslose Logistik übernehmen. Aber dafür braucht der SGV neben guten Rahmenbedingungen (Netz, Abgaben, 740m etc.) einen massiven Modernisierungsschub. IT vernetzt die Verkehrsträger intermodal, gerade im Kombinierten Verkehr. Für die "letzten Meilen" (Vor-, Nachlauf) ist der Lkw, für den Hauptlauf die Schiene prädestiniert. Seetransporte lassen sich datenbasiert zeitoptimal mit der Schiene koppeln. Verkehrsträgerübergreifender Datenaustausch in Europa braucht digitalisierte Güterzüge.

Herausforderungen

Die Globalisierung wird das Spektrum des SGV bis 2030 weiter vergrößern. Von europäischer Interoperabilität ist SGV indes weit entfernt. Doch Europas Logistik muss nachhaltiger, interoperabel und unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Mehr SGV bedeutet mehr Verkehr. Nachvollziehbarerweise bewerten viele Anwohnerinnen und Anwohner den SGV durch das Prisma des Lärmschutzes. Die Umrüstung der Waggonflotte auf Flüsterbremsen bis 2020 ist ein großer Fortschritt. Bis 2030 kann es mit Technologien der Bahnindustrie immer leiser werden: innovative Drehgestelle, Scheibenbremsen, High-Speed-Schienenpflege, Schalldämpfer etc. Lärmschutz ist eine Vorbedingung für die Akzeptanz der Dekarbonisierung des Verkehrs mithilfe der Schiene. Unsere Überzeugung: Ein vorbeifahrender Zug kann leiser als ein Staubsauger sein.

Gleisanschluss-Charta 2024

Für die Verkehrsverlagerung und zur Entlastung des regionalen/kommunalen Raums vom Straßengüterverkehr sollen ausreichend Gleisanschlüsse, kundennahe Zugangsstellen, öffentliche Ladestellen, Umschlagterminals, trimodale/multimodale Knoten und vorgelagerte Infrastrukturen für leistungsfähige und wirtschaftlich darstellbare Transportsysteme auf der Schiene (Kombinierter Verkehr und Wagenladungsverkehr) zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, definiert die Gleisanschluss-Charta zentrale Handlungsfelder und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung an Politik, Wirtschaft und Logistik, die den Masterplan Schienengüterverkehr ergänzen bzw. konkretisieren. 56 mitzeichnende Organisationen überreichen dem Bund im Janaur 2024 eine aktualisierte Gleisanschluss-Charta mit 97 Maßnahmen, entlang der Schwerpunkte:

  • Personen unterstützen, die Entscheidungen treffen und umsetzen
  • Die Wirtschaft bedarfsgerecht mit Zugangsstellen und vorgelagerter Infrastruktur ausstatten
  • Rahmenbedingungen für Zugangsstellen verbessern
  • Transportlösungen über Gleisanschlüsse und multimodale Verladestellen anbieten
  • Moderne und innovative Technik einsetzen
Download

Gleisanschluss-Charta | Langfassung

Gleisanschluss-Charta | Kurzfassung

Fortsetzung Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" über 2024 hinaus

Mit dem Ziel, Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife in den Markt zu bringen, stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seit 2020 jährlich 30 Mio. € zur Verfügung. Beschleunigung von Innovationen, um den Schienengüterverkehr effizienter zu machen und seine Logistikfähigkeit zu erhöhen.

Im März 2023 trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, mit der die Förderung über das zunächst festgelegte Ende der Förderperiode zum 31.12.2024 hinaus sichergestellt wird. Neue Projekte können somit bis zum Ende des Jahres 2024 gestartet werden.

Das BMDV hat zudem eine Evaluierung des Programms ausgeschrieben, so dass Anfang 2024 über eine Verlängerung und mögliche Anpassungen des Programms nach 2024 zu entscheiden ist.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Erklärung zur partnerschaftlichen Verantwortung für den europaweiten Rollout der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

Rund 30 Prozent der Güter in Europa sollen 2030 auf der Schiene transportiert werden. Dafür muss SGV flexibler, digitaler, schneller, verlässlicher - und damit wettbewerbsfähiger werden. Schlüsselinnovation ist die Digitale Automatische Kupplung (DAK). 

Betreiber, Bahnindustrie und Güterwagenhalter in Deutschland bekennen sich in einer Erklärung zu ihrer partnerschaftlichen Verantwortung für die Umsetzung der DAK und richten gemeinsame Forderungen an die Politik für den erfolgreichen Rollout.

Die gemeinsame Erklärung "Logistik der Zukunft aufgleisen: emissionsfrei, intelligent, europäisch, disruptiv effizienter" finden Sie hier zum Download.

Digitale Automatische Kupplung (DAK)

Die systemrelevante Schienenlogistik erweist sich in der Krise einmal mehr als Rückgrat einer stabilen Grundversorgen und für neues Wachstum. Doch nur wenn der Modal-Split-Anteil des nachhaltigen Schienengüterverkehrs massiv steigt, kann die EU ihre - richtigen - Klimaziele auch im Verkehr erreichen. Mehr Güter auf der Schiene – mit Recht ist dies das Leitmotiv der Europäischen Union. Doch dafür muss Logistik auf der Schiene konsequent digitalisiert und automatisiert werden: für disruptiv mehr Flexibilität, mehr Effizienz, mehr transeuropäische Verbindungen. Ein Schlüssel zum Erfolg ist die Digitale Automatische Kupplung (DAK).

Die Fédération des Industries Ferroviaires (FIF) und der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) teilen uneingeschränkt die Überzeugung der EU, dass die DAK enorme Hebelwirkung für intelligentere Logistik und klimaneutrales Wachstum hat. 2020 war ein Jahr großer Fortschritte für die DAK, insbesondere durch die „Berliner Erklärung“ der europäischen VerkehrsministerInnen. 2021 muss es darum gehen, dieses Momentum weiterzuführen. Denn über den Erfolg der DAK werden rasch umsetzbare Meilenstein sowie eine verlässliche Finanzierungsperspektive auf EU-Ebene entscheiden. In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich die Bahnindustrien beider Länder erstmals gemeinsam zur Verantwortung für die digitale Grundlageninvestition DAK als Erfolgsgeschichte „Made in Europe“. Die Industrie steht bereit, die EU-Migrationsstrategie ambitioniert umzusetzen, Prozesse zu revolutionieren und Europas Logistik ehrgeizig zu dekarbonisieren.

Die gemeinsame Erklärung auf Deutsch finden Sie hier.

For the Joint Decleration in English please click here.

Masterplan Schienengüterverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat 2017 in enger Zusammenarbeit mit der Bahnindustrie den Masterplan Schienengüterverkehr mit dem Ziel entwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs auf der Schiene nachhaltig zu stärken.

Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen“

Ziel der Förderrichtlinie

  • Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch die Entwicklung und zeitnahe Markteinführung innovativer Technologien den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken und den Marktanteil der Schiene am Güterverkehr in Deutschland zu steigern.
  • Die Förderperiode endet am 31.12.2024. Die im Bundeshaushalt hinterlegte Fördersumme beträgt zunächst 30 Mio. € für das Jahr 2020.
  • Das Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr" ist eine der Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr

Antragstellung

  • Als Bewilligungsbehörde wurde das Eisenbahn-Bundesamt eingesetzt. Anträge auf Förderung können ab sofort beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Bei positiver Begutachtung wird der Antragsteller zur formalen Antragstellung aufgefordert.
  • Die Förderrichtlinie, die Zugehörigen Formulare zur Antragstellung und weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter www.z-sgv.de.
  • Förderfähig im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" sind die Erprobung sowie die Markteinführung von Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden und juristischen Personen. Das BMVI unterstützt ausdrücklich die Antragstellung durch nichtbundeseigene Eisenbahnen und Start-Ups.

Förderquoten

Die Förderung umfasst verschiedene Entwicklungsstadien der Innovationen, die im Rahmen der Förderrichtlinie in zwei unterschiedlichen Förderlinien zusammengefasst werden:

  • Förderlinie 1: Testfelder & Pilotprojekte ; Demonstratoren
  • Förderlinie 2: Markteinführung innovativer Technologien

Die durchschnittliche Förderquote liegt bei einer Übernahme von 50% der Investitionskosten durch den Bund, die andere Hälfte wird durch die Antragsteller getragen. Die Förderquoten für einzelne Vorhaben können auch ober- bzw. unterhalb von 50 % liegen und orientieren sich an den beiden Förderlinien und der Unternehmensgröße.

Förderquoten der Förderlinie 1:

  • Testfeld und Pilotprojekte
    • Große Unternehmen bis zu 50%
    • Mittlere Unternehmen bis zu 60%
    • Kleine Unternehmen bis zu 70%
    • Forschungseinrichtungen bis zu 100%

Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere sowie große Unternehmen um jeweils 15 Prozentpunkte.

  • Demonstratoren
    • Große Unternehmen bis zu 25%
    • Mittlere Unternehmen bis zu 35%
    • Kleine Unternehmen bis zu 45%
    • Forschungseinrichtungen bis zu 100%

Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote für Unternehmen um jeweils 15 Prozentpunkte.

Förderquote der Förderlinie 2:

  • Markteinführung innovativer Technologien: Bis zu 50%

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Zuwendungshöhe bzw. -summe.

Projekt-Team EBA

Das Eisenbahn-Bundesamt hat ein Projekt Team für das Programm eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter:

  • Telefon: +49 (228) 9826-890; Mo-Fr: 9-12 Uhr
  • E-Mail: z-sgv@eba.bund.de
  • Anschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, D-53175 Bonn

Ihr Ansprechpartner im VDB

 

Jonas Ölke

Referent Public Affairs

Telefon

+49 (0)30 - 206289-65

E-Mail

oelke@bahnindustrie.info

Aufgabenbereich

Public Affairs
Policy Monitoring
Marktrecherchen
Verbandsstatistik

VDB Arbeitskreis

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