Deutschlands Schienenwege leiden seit Jahren unter einem erheblichen Investitionsstau. Fraktionsübergreifend herrscht Einigkeit, dass Abhilfe geschaffen werden muss. Und tatsächlich hat der Bund seine jährlichen Investitionsmittel ab 2015 von drei auf vier Milliarden Euro für das Bestandsnetz aufgestockt. Aber Geld ist nicht alles: Komplexe Bauvorhaben werden nur dann angegangen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer Rechtssicherheit haben. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Bauvertragsrecht droht diese auszuhebeln. Gezielte Korrekturen sind erforderlich, um die dringend notwendige Modernisierung und den Ausbau der deutschen Schienenwege zu sichern.
Laut Gesetzentwurf können Bauherren in Zukunft nach Vertragsabschluss einseitig den vereinbarten Werkerfolg ändern. Auf der anderen Seite sollen die Auftragnehmer verpflichtet werden, entsprechende Anordnungen – zunächst auf eigene Kosten – umzusetzen.
Darüber hinaus sollen marktstarke öffentliche Besteller auch Teile der VOB/B als AGB vorsehen können, die dann trotzdem einer gerichtlichen Inhaltskontrolle entzogen wären. Bisher galt dieses Privileg nur, wenn die – fair austarierte – VOB/B als Ganzes vereinbart wird. Diese Option des rechtlichen Rosinenpickens für den Besteller gefährdet eine faire Interessenbalance.
Einige Klauseln im aktuellen Gesetzentwurf untergraben die Rechtssicherheit und die Balance am Bau. Für Deutschland als Mobilitätsstandort dringend notwendige Bauvorhaben würden so verzögert, die Risiken wären für die Bauunternehmen kaum mehr zu kalkulieren. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis kommt deshalb sogar zu dem Ergebnis, dass einzelne Klauseln verfassungswidrig wären.
Klar ist: Der Investitionshochlauf braucht einen fairen Ordnungsrahmen. Rechte und Pflichten dürfen nicht ungleich verteilt sein. Deshalb: Der Bundestag ist aufgefordert, hier nachzubessern. Kein Rosinenpicken für Besteller, klare Zumutbarkeitskriterien, rechtzeitige angemessene Abschlagszahlungen bei Nachträgen – darum geht es vor allem. Wie das genau gehen kann? – Das finden Sie hier.