Klimaschonend, kaum Feinstaubemissionen – kein Verkehrsträger bringt Güter umweltfreundlicher von A nach B als der Schienenverkehr. Das ist umso relevanter, da das Verkehrsaufkommen kraftvoll wachsen wird. Deshalb ist die Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV) Ziel der Politik: sowohl der EU als auch Deutschlands.
Die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene dekarbonisiert nachhaltig die Logistik. Im Güterverkehr bewirkt die Erhöhung des Modalanteils der Schiene um einen Prozentpunkt gemäß eines vom BMVI beauftragten Gutachtens eine Reduktion der CO2-Emissionen um ungefähr 1 Mio. t CO2-Äq. p.a. (2030 verglichen mit 2017). Ein Marktanteilsgewinn um sieben Prozentpunkte auf 25 Prozent Modalanteil und - bei optimierten Bedingungen - um 12 Punkte auf 30 Prozent (nach Tkm) ermöglicht mithin ein Minus von ungefähr 6 bis fast 10 Mio. t CO2-Äq. im Jahr 2030.Mehr SGV ist, weil die Autobahnen schlicht am Limit sind, ein Motor unserer Volkswirtschaft. Prognosen rechnen mit weiterhin starkem Güterverkehrswachstum. Engpässe kann sich keine Industrienation leisten. Mehr SGV bedeutet weniger Lkws, weniger Staus, weniger Straßenschäden, weniger Unfallrisiken.
Die Schiene muss mehr Verantwortung für eine reibungslose Logistik übernehmen. Aber dafür braucht der SGV neben guten Rahmenbedingungen (Netz, Abgaben, 740m etc.) einen massiven Modernisierungsschub. IT vernetzt die Verkehrsträger intermodal, gerade im Kombinierten Verkehr. Für die "letzten Meilen" (Vor-, Nachlauf) ist der Lkw, für den Hauptlauf die Schiene prädestiniert. Seetransporte lassen sich datenbasiert zeitoptimal mit der Schiene koppeln. Verkehrsträgerübergreifender Datenaustausch in Europa braucht digitalisierte Güterzüge.
Die Globalisierung wird das Spektrum des SGV bis 2030 weiter vergrößern. Von europäischer Interoperabilität ist SGV indes weit entfernt. Doch Europas Logistik muss nachhaltiger, interoperabel und unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Mehr SGV bedeutet mehr Verkehr. Nachvollziehbarerweise bewerten viele Anwohnerinnen und Anwohner den SGV durch das Prisma des Lärmschutzes. Die Umrüstung der Waggonflotte auf Flüsterbremsen bis 2020 ist ein großer Fortschritt. Bis 2030 kann es mit Technologien der Bahnindustrie immer leiser werden: innovative Drehgestelle, Scheibenbremsen, High-Speed-Schienenpflege, Schalldämpfer etc. Lärmschutz ist eine Vorbedingung für die Akzeptanz der Dekarbonisierung des Verkehrs mithilfe der Schiene. Unsere Überzeugung: Ein vorbeifahrender Zug kann leiser als ein Staubsauger sein.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat 2017 in enger Zusammenarbeit mit der Bahnindustrie den Masterplan Schienengüterverkehr mit dem Ziel entwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs auf der Schiene nachhaltig zu stärken.
Ziel der Förderrichtlinie
Antragstellung
Förderquoten
Die Förderung umfasst verschiedene Entwicklungsstadien der Innovationen, die im Rahmen der Förderrichtlinie in zwei unterschiedlichen Förderlinien zusammengefasst werden:
Die durchschnittliche Förderquote liegt bei einer Übernahme von 50% der Investitionskosten durch den Bund, die andere Hälfte wird durch die Antragsteller getragen. Die Förderquoten für einzelne Vorhaben können auch ober- bzw. unterhalb von 50 % liegen und orientieren sich an den beiden Förderlinien und der Unternehmensgröße.
Förderquoten der Förderlinie 1:
Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere sowie große Unternehmen um jeweils 15 Prozentpunkte.
Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote für Unternehmen um jeweils 15 Prozentpunkte.
Förderquote der Förderlinie 2:
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Zuwendungshöhe bzw. -summe.
Projekt-Team EBA
Das Eisenbahn-Bundesamt hat ein Projekt Team für das Programm eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter:
Referent Verkehr und Logistik
+49 (0)30 - 206289-79
+49 (0)30 - 206289-50
frank@bahnindustrie.info
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