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Themen Corona-Krise CORONA-KRISE

Corona-Virus: aktuelle VDB-Informationen

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie Beschäftigte vor neue Herausforderungen. Finden Sie nachfolgend unterstützende Informationen des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) zur aktuellen Lage.

 

Veröffentlicht am

Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Mit Blick auf die Infektionswelle in China hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Unter anderem soll für Einreisende aus China in Deutschland eine Testpflicht gelten, angesichts der Pandemie-Entwicklung in China und der dortigen Lockerungen der Reisebeschränkungen seit dem 08.01.2023. Die Bundesregierung hat dazu die Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen, welche bis zum 07.04.2023 gilt.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: Corona-Testpflicht für Einreisende aus China | Bundesregierung

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung am 9. November 2021 in Kraft getreten

Aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante) gilt eine generelle Nachweispflicht. Dies bedeutet:

  • Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen;
  • die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat;
  • bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten;
  • bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Weiterführende Links:

Link zum Anmeldeportal für die Einreise nach Deutschland: www.einreiseanmeldung.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Einreise deutscher Geschäftsleute in die USA

Gemäß Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 ist die Einreise in die USA seit dem 8. November 2021 wie folgt möglich:

  • für vollständig geimpfte Flugreisende (Ausnahmen von der Impfpflicht nur in wenigen Ausnahmefällen);
  • mit einem aktuellen und gültigen Impfausweis sowie für alle Reisenden ab einem Alter von zwei Jahren ein negativer viraler Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) elektronisch bzw. in Papierform (bei Abreise nicht älter als drei Tage) zur Vorlage vor Abreise bei der Fluggesellschaft;
  • für Genesene, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, benötigen neben einem Nachweis über eine vollständige Impfung (gültiger Impfausweis) auch den damaligen positiven COVID-19-Test, der nicht älter als 90 Tage sein darf, sowie eine ärztliche Bescheinigung über die vollständige Genesung zur Vorlage bei der Fluggesellschaft.

Weiterführende Hinweise finden Sie hier: Website des Center of Desease Control - CDC

Bundeskontaktstelle für die Sicherstellung von grenzüberschreitenden Lieferketten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine „Kontaktstelle zur Sicherstellung in den Lieferketten“ eingerichtet. Ziel ist, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zuliefererprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. Die Einrichtung einer solchen Kontaktstelle wurde in der Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 15. April 2020 beschlossen.

Die Kontaktstelle Lieferkette dient als zentrale Anlaufstelle der Bundesregierung für Unternehmen. Die Kontaktstelle behandelt sowohl Probleme bei der Herstellung und Lieferung von Zuliefererprodukten als auch der allgemeinen Rohstoffversorgung. Zudem ist ein Kommunikations- und Lösungsnetzwerk mit Bundesministerien, Länderwirtschaftsministerien und Verbänden errichtet worden, um zeitnah und fallspezifisch handeln und Erfahrungen schnell austauschen zu können.

Unternehmen können sich bei Problemen im Zusammenhang mit internationalen Lieferketten an die Emailadresse kontaktstelle-lieferketten@bmwi.bund.de wenden.

CORONA-KRISE: Home Office? Aber sicher!

Eine empfohlene Maßnahme im Kontext der Corona-Prävention ist die intensive Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten. Dafür gilt es, pragmatische Lösungen zu finden, die einerseits die Arbeitsfähigkeit einer Organisation erhalten, gleichzeitig jedoch Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das BSI eine Reihe einfacher Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit beim mobilen Arbeiten, die der kurzfristigen Entwicklung um Covid-19 Rechnung tragen. Alle Informationen finden Sie hier.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Verordnung sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier: BMAS - Corona-Arbeitsschutzverordnung

Gesunde Arbeitsgestaltung im Home Office

Der Schutz der Beschäftigten hat auch im Home-Office Vorrang. Der Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner (VDBW) hat die zehn wichtigsten Tipps für mobiles Arbeiten zusammengestellt.

Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach dem IGV-Durchführungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 20. März 2020 eine Anordnung nach dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) veröffentlicht, mit dem Ziel, die Einschleppung von Infektionen durch das Coronavirus in die Bundesrepublik Deutschland und ihre Ausbreitung zu kontrollieren.

Das Gesetz zum Download finden Sie hier.

Die dazugehörigen Informationen und Handlungsempfehlungen für Reiserückkehrer/innen finden Sie hier.

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