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Alternative Antriebe

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Veröffentlicht am

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im März 2021 die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr veröffentlicht.

Das Förderinstrument soll die Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben für den Personen- und Güterverkehr und die Errichtung von Betankungs- bzw. Ladeinfrastruktur für diese Art von Schienenfahrzeugen technologie offen fördern.Ziel ist es, Investitionsmehrkosten zu mindern und zur Marktaktivierung von klimaschonenden Technologien beizutragen. Für das Jahr 2021 werden hierfür insgesamt 25,65 Mio. Euro durch den Bund bereitgestellt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Aufgabenträger die entsprechende Investitionen tätigen.

Fördergegenstände
  • die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nicht elektrifizierte Strecken eine signifikante CO2-Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen,
  • der Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr,
  • die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der beiden oben genannten Fördergegenstände mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema find Sie auch hier.

Auf Basis dieses Förderinstruments wird in naher Zukunft der erste Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen veröffentlicht werden.

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