Der Erlass betrifft die Fortführung von Baumaßnahmen, die Handhabung von Bauablaufstörungen sowie den Umgang mit Zahlungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Den Erlass zum Download finden Sie hier.
Insbesondere interessant sind die Ausführungen zur Handhabung von Bauablaufstörungen:
Der Erlass ergänzt die zu Fragen des Bauvertragsrechts erlassene Regelung und betrifft den Rückgriff auf Verhandlungsverfahren und freihändige Vergaben aufgrund besonderer Dringlichkeit, die Handhabung von Bauablaufstörungen, die Vorlage aktueller Bescheinigungen, Angebots-/Vertragsfristen, den Eröffnungstermin entsprechend § 14a VOB/A sowie den Umgang mit Vertragstrafen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Den Erlass zum Download finden Sie hier.
Durch die Corona-Pandemie kann es dazu kommen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Nach den Regeln der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen würde das zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen. Die Bekanntmachung zum Download finden Sie hier.
Um dem vorzubeugen, wird daher für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten die Leitlinie ergänzt:
Die Corona-Krise ist rechtlich als ein Fall von höherer gewalt einzuordnen. Rechtsfolgen und Praxistipps im Falle von Störung des Bauablaufes, Unterbrechung und Verschiebung von Terminen und Vertragsauflösungen durch die Corona-Krise finden Sie hier.
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