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Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin und der  Regierungschefs der Länder

Veröffentlicht am

Am 19. Januar 2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitere Corona-Maßnahmen beschlossen.

Besonders relevant für die Bahnindustrie sind u.a. folgende Beschlüsse:

  • Die Regelung zum Home-Office (Punkt 8) sieht vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine entsprechende Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen. Über die Detailregelungen werden wir Sie entsprechend informieren.
  • Die Regelungen zum ÖPNV (Punkt 4 & Punkt 3) sieht eine Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nasen-Beckung (also sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) im ÖPNV vor. Die Fahrgastauslastung soll auf ein Drittel der normalen Auslastung verringert werden und wo möglich und nötig zusätzliche Verkehrsmittel eingesetzt werden.
  • Für die Kinderbetreuung (Punkt 5) gilt eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
  • Die Überbrückungshilfe III (Punkt 14) soll in den Zugangsvoraussetzungen vereinfacht, die Abschlagszahlungen sollen beschleunigt realisiert werden.  Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 15. Februar 2021 gelten.

Detailregelungen zu Umsetzungen obliegen auch den Ländern bzw. den zuständigen Bundesministerien

Alle Beschlüsse finden Sie hier zum Download.

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