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EU Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten

Veröffentlicht am

Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 ein Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten verabschiedet, das sich mit der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen durch drittstaatliche Subventionen im EU-Binnenmarkt befasst. Der VDB begrüßt den wichtigen Vorstoß für ein Level-Playing-Field, das insbesondere auf dem öffentlichen Vergabemarkt der Bahnindustrie ins Ungleichgewicht geraten ist. Diese Diskussion ist für den Wirtschaftsstandort Europa essentiell.

Der VDB unterstützt ausdrücklich Instrumente, die das EU-Beihilferecht stärken, in dem es um eine externe Dimension erweitert wird. Non-EU Staatskonzernen darf es auf dem EU-Binnenmarkt nicht mehr gestattet sein, dank Staatssubventionen öffentliche Vergaben mit ruinösen Billigstpreisen aufzurollen.

Status Quo

Die EU-Wettbewerbsregeln, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU sowie die Vorschriften für öffentliche Beschaffung spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung fairer Bedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt. Subventionen der Mitgliedstaaten unterliegen seit jeher dem EU-Beihilfegesetz, um Verzerrungen zu vermeiden. Drittstaaten fallen jedoch nicht unter diese Subventionskontrolle. Subventionen, die von Nicht-EU-Regierungen an Unternehmen in der EU gewährt werden, wirken sich zunehmend negativ auf den Wettbewerb im Binnenmarkt aus. Es gibt immer mehr Fälle, in denen Subventionen aus Drittstaaten Ausschreibungen bei öffentlichen Vergaben zum Nachteil nicht subventionierter EU-Unternehmen verzerren.

Weißbuch Kernpunkte

Das Weißbuch fordert neue Instrumente, um diese Lücke der Subventionskontrolle zu schließen. Drei Module zielen darauf ab, die Wettbewerbsverzerrung durch drittstaatliche Subventionen a) im Binnenmarkt im Allgemeinen, b) bei Übernahmen von EU-Unternehmen und c) im Rahmen des EU-Vergabeverfahrens anzugehen. Das Weißbuch enthält darüber hinaus auch eine allgemeine Ausrichtung zu Subventionen aus Drittstaaten im Zusammenhang mit EU-Mitteln. Die drei Module sollen ergänzend ineinandergreifen.

1. Allgemeines Instrument zur Erfassung der Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen aus Drittstaaten

Modul 1 schlägt die Einrichtung eines allgemeinen Marktkontrollinstruments vor, um alle möglichen Marktsituationen zu erfassen, in denen ausländische Subventionen zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen können. Eine entspreche Aufsichtsbehörde, die eine nationale Behörde oder die Kommission wäre, könnte auf alle Hinweise oder Informationen hinsichtlich eines in der EU von einer ausländischen Subvention profitierenden Unternehmens reagieren. Wird das Vorliegen einer ausländischen Subvention festgestellt, würde die Behörde Maßnahmen ergreifen, um die wahrscheinlichen wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen, wie ausgleichsfähige Zahlungen und strukturelle oder Verhaltensbehelfe.

2. Drittstaatliche Subventionen zu Erleichterung des Erwerbs von EU-Ziel

Modul 2 soll speziell auf Verzerrungen durch ausländische Subventionen, die den Erwerb von EU-Unternehmen erleichtern, gerichtet werden. Mit diesem Modul soll sichergestellt werden, dass ausländische Subventionen ihren Empfängern beim Erwerb oder der Beteiligungen an EU-Unternehmen keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen, entweder direkt durch Verknüpfung einer Subvention mit einem bestimmten Erwerb oder indirekt durch de facto Erhöhung der Finanzkraft des Erwerbers.

3. Subventionen aus Drittstaaten im öffentlichen Auftragswesen der EU

Modul 3 befasst sich mit ausländischen Subventionen, die sich nachteilig auf die Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren der EU auswirken könnten. Ausländische Subventionen können es den Bietern ermöglichen, einen unfairen Vorteil zu erlangen, indem sie beispielsweise Angebote unter dem Marktpreis oder sogar unter Herstellungskosten abgeben und ihnen die Möglichkeit geben, öffentliche Aufträge zu erhalten, die sie andernfalls nicht erhalten hätten. Im Rahmen dieses Moduls schlägt das Weißbuch einen Mechanismus vor, bei dem Bieter den öffentlichen Auftraggeber über finanzielle Beiträge aus Nicht-EU-Ländern unterrichten müssten. Die zuständigen Vergabe- und Aufsichtsbehörden würden dann prüfen, ob eine ausländische Subvention vorliegt und ob das Vergabeverfahren unfair ist. In diesem Fall würde der Bieter von der Vergabe ausgeschlossen.

4. Ausländische Subventionen im Rahmen der EU-Finanzierung

Schließlich werden im Weißbuch Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Frage ausländischer Subventionen im Falle von Anträgen auf EU-Finanzhilfen angegangen werden kann. Alle Wirtschaftsakteure sollten gleichberechtigt um EU-Mittel konkurrieren. Ausländische Subventionen können diesen Prozess jedoch verzerren, indem sie die Begünstigten dieser Subventionen besser anwenden können. Das Weißbuch schlägt Optionen vor, um solche ungerechtfertigten Vorteile zu verhindern. Unter anderem würde bei Finanzierungen, die über öffentliche Ausschreibungen oder Zuschüsse verteilt werden, ein ähnliches Verfahren wie für die öffentlichen Vergabeverfahren der EU vorgesehen gelten.

Nächste Schritte

Das Weißbuch ist nun bis zum 23. September 2020

Gegenstand einer öffentlichen Konsultation unter: bit.ly/2USxX8R. Auf Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission geeignete Legislativvorschläge vorlegen, um Wettbewerbsverzerrungen durch drittstaatliche Subventionen im EU-Binnenmarkt zu bekämpfen.

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