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Lärmschutz: Innovationsprämie fördert leisen Güterverkehr

Bis 2030 sollen 30 Prozent des Güterverkehrs auf Distanzen ab 300 Kilometern von der Straße auf die Schiene oder das Schiff verlagert werden, so das ehrgeizige Ziel der EU. Doch mehr Verkehr auf der Schiene bedeutet auch mehr Lärm für die Anwohner. Klar ist: Damit das Verkehrsplus akzeptiert wird, muss die Schiene leiser werden. Die technischen Lösungen bietet die Bahnindustrie längst, doch der auf deutschen Schienen rollende Fuhrpark ist von State-of-the-Art-Lösungen oft weit entfernt. Die Politik hat nun den Innovationsbonus für Neuinvestitionen angekündigt – ein Meilenstein für den Lärmschutz. Künftig können zwei Ansätze greifen, damit es an den Trassen endlich ruhig wird:

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Alte Lokomotiven und Waggons umrüsten

Schon seit 2012 fördert der Bund die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf lärmreduzierende Techniken. Wer seine Wagen etwa mit der um bis zu zehn Dezibel leiseren Verbundstoff-Bremssohle ausstattet, erhält bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet. Dafür steht bis 2020 ein Fördertopf in Höhe von 152 Millionen Euro bereit. Ebenfalls seit 2012 müssen Unternehmen, die alte, laute Güterwagen nutzen, einen derzeit 2,5-prozentigen Zuschlag auf die Trassenpreise zahlen. Diese Strategie hat sich bewährt und erzielt erste Erfolge. Sie sollte daher fortgesetzt werden.

Neuanschaffungen mit Bonus fördern

Um das 30-Prozent-Ziel der EU zu erreichen, reicht jedoch die einseitige Fokussierung auf die Bestandsflotten nicht aus. Nicht alle lärmmindernden Technologien lassen sich in ältere Wagen integrieren. Und auch nachgerüstete Fahrzeuge sind in der Regel immer noch lauter als völlig neue Waggons oder Lokomotiven. Hinzu kommt: Die Neuanschaffung von Fahrzeugen ist teuer, viele Betreiber schieben diese Investitionen so lange wie möglich auf. Die notwendigen Investitionen sind nur mit einem angemessenen Förderprogramm zu realisieren. Sinnvoll ist ein Innovationsbonus als direkte Anschubfinanzierung in zwei Stufen:

_Stufe I: Der Kauf neuer Wagen, die leiser sind, als die EU-Norm (TSI Noise) vorschreibt, wird bezuschusst – beispielsweise mit 5 000 Euro für ein Fahrzeug mit einem lärmmindernden Fahrwerk.

_Stufe II: Für hochinnovative Wagen, die heutige Grenzwerte nochmal um mindestens fünf Dezibel unterschreiten, sollte ein noch höherer Bonus gewährt werden – etwa 15 000 Euro für ein entsprechendes Fahrwerk.

Der Bonus soll technologieneutral gestaltet und daran gekoppelt sein, dass alte und laute Waggons und Lokomotiven verschrottet werden. Zudem ist eine Befristung des Investitionsbonus bis 2020 sinnvoll, wie es auch bei der Förderung von Umrüstung der Fall ist. Danach muss geprüft werden, ob neuere Technologien bereits strengere Vorgaben möglich machen. Ab 2020 braucht es neben Fördermaßnahmen dann auch wirksame Sanktionen gegen laute Güterwagen, um Anwohner vor Lärm zu schützen.

Dieser Artikel ist im VDB-Politikbriefes 01/2016 erschienen. Hier können Sie die vollständige Ausgabe herunterladen.
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