Bundestag und Bundesrat haben im März 2017 ein Gesetz zur Reform des Bauvertrags-rechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Eine besonders umstrittene Passage hat der Gesetzgeber in letzter Sekunde noch gestrichen – ein Erfolg für die Bahnindustrie. Das Gesetz sichert damit die Balance am Bau zwischen Auftraggebern und Unternehmen. Und gewährleistet damit auch die Grundlage für weitere Investitionen in die Schieneninfrastruktur.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht hatte mehrere Regelungen enthalten, die der VDB mit Sorge gesehen hat. Besonders strittig war die vorgesehene Privilegierung nach § 650c Abs. 4 BGB-E. Bislang gilt: In einem Bauvertrag kann die sogenannte VOB/B entweder als Ganzes oder nur in Teilen als AGB vereinbart werden. Wird Sie als Ganzes genommen, kann keine Partei einzelne Klauseln der VOB/B einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterziehen. Diese Regelung hat sich seit Jahrzehnten bewährt, denn als Gesamtwerk ist die VOB/B ausbalanciert und fair. Werden hingegen nur Teile der VOB/B vereinbart, ist bislang selbstverständlich eine gerichtliche Inhaltskontrolle möglich.
Doch der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass künftig auch dann keine gerichtliche Inhaltskontrolle mehr möglich ist, wenn nur Teile der VOB/B verwendet werden. Die Besteller hätten unverhältnismäßig mehr Marktmacht erlangt. Für die Unternehmen hätten aus dieser unfairen Schieflage erhebliche Finanzierungsrisiken gedroht. Hinzu kommt: Die Regelung hätte sich sogar auf künftige, noch gar nicht bekannte Fassungen der Einzelmaßgaben aus der VOB/B bezogen.
Die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) ist Grundlage für die meisten Bauverträge in Deutschland. Ihr Teil B (VOB/B) regelt die wichtigsten Details eines Bauvertrages – von Ausführungsfristen bis hin zu Haftungs-ansprüchen.
Entsprechend hatte Herr Professor Ulrich Battis den strittigen Paragrafen in einem unter anderem vom VDB in Auftrag gegebenen Gutachten mit einem klaren Diktum versehen: verfassungswidrig. Der VDB hat in Publikationen und Gesprächen dafür geworben, den Passus einfach zu streichen. Mit Erfolg: Der Bundestag votierte für die ersatzlose Streichung und griff damit den Vorschlag des VDB sowie anderer Verbände auf. Auch der Bundesrat folgte der Entscheidung. Der umstrittene § 650c Abs. 4 des Gesetzentwurfes ist damit endgültig vom Tisch. Das Gesetz tritt am1. Januar 2018 in Kraft.
Die Bahnindustrie nimmt den Beschluss mit Erleichterung auf. Der Gesetzgeber bewahrt so die Basis für eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Unternehmen – wie sie seit Jahrzehnten gewachsen ist. Denn eine gute Partnerschaft am Bau ist die Voraussetzung für mehr Investitionen in das Schienennetz.
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