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Lärmschutz: Innovative Lösungen brauchen politische Unterstützung

Der Schienenverkehr bringt Menschen und Güter klimaschonender von A nach B als jeder andere Verkehrsträger. Zu Recht will die Politik daher mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Jedoch: Mehr Züge bedeuten auch mehr Lärm – für betroffene Anwohner oft eine erhebliche Belastung. Das muss sich ändern. Um teure Entwicklungen für mehr Lärmschutz voranzutreiben, sollte die Politik Innovationen mit einem Bonus flankieren.

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Lärmschutzziele erreichen

Bis 2020 soll sich der Lärm im Schienenverkehr gegenüber 2008 halbieren – so sieht es das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II der Bundesregierung vor. Industrie und Betreiber stehen hinter diesem ehrgeizigen Ziel. Doch die Umrüstung alter Fahrzeuge und die Anschaffung neuer Waggons und Lokomotiven sind teuer. Viele Betreiber können die nötigen Investitionen aus eigener Kraft kaum stemmen. Zu Recht fördert die Politik daher seit 2012 den Einsatz lärmmindernder Technik. Allerdings beschränken sich die Fördermaßnahmen derzeit auf die Umrüstung bestehender Bahnflotten. Dabei braucht es gerade für die Neubeschaffung von Fahrzeugen Anreize: Güterlokomotiven haben eine Lebensdauer von mehr als 30 Jahren, Waggons teils noch länger. Für Betreiber gibt es betriebswirtschaftlich kaum Gründe, vor Ablauf dieser Zeiträume neue Fahrzeuge zu kaufen. Damit bleiben erhebliche Potenziale zur Lärmminderung ungenutzt.

Innovationsbonus: Anreiz für Neubeschaffungen setzen

Es gilt, neben Umrüstungen künftig auch Neubeschaffungen mittels eines Innovationsbonus zu fördern. Als direkte Anschubfinanzierung würde dieser einen wichtigen Anreiz bieten, den Kauf eines neuen Güterwagens oder einer Lokomotive vorzuziehen. Um die größtmögliche Wirkung zu entfalten, sollte der Bonus technologieneutral und an die Bedingung gekoppelt sein, dass altes Gerät verschrottet wird – dies ist umweltgerecht möglich. Um den Effekt zusätzlich zu beschleunigen, sollte die Förderung bis 2020 befristet sein und von Jahr zu Jahr abnehmen. Ein zweistufiges Verfahren bietet sich an:

  • Stufe 1: In diesem Bereich werden neue Wagen und grundlegende Umbauten gefördert, welche die EU-Lärmgrenzwerte unterschreiten.
  • Stufe 2: Eine darüber hinaus gehende Förderung sollte ausschließlich für fortschrittlichste Technologien gelten, die heutige Grenzwerte um mindestens fünf Dezibel unterschreiten.

Ziel gerade in Stufe 2 muss auch sein, einen Leitmarkt in Deutschland zu etablieren. Die hierzulande entwickelten Lösungen haben das Potenzial, weltweit Maßstäbe zu setzen. Doch die teuren Innovationen werden nicht von Anfang an marktfähig sein – hier muss die Politik flankieren.

Klar ist dabei auch: Lärmschutz ist eine dauerhafte Aufgabe für die Zukunft. Nach 2020 braucht es neue Grenzwerte und zugleich wirksame Sanktionen gegen laute Güterwagen.

Dieser Artikel ist im VDB-Politikbriefes 02/2015 erschienen. Hier können Sie die vollständige Ausgabe herunterladen.
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