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Bauvertragsrecht: Gesetzesentwurf unterläuft Investitionsoffensive im Bahnverkehr

Deutschlands Schienenwege leiden seit Jahren unter einem erheblichen Investitionsstau. Fraktionsübergreifend herrscht Einigkeit, dass Abhilfe geschaffen werden muss. Und tatsächlich hat der Bund seine jährlichen Investitionsmittel ab 2015 von drei auf vier Milliarden Euro für das Bestandsnetz aufgestockt. Aber Geld ist nicht alles: Komplexe Bauvorhaben werden nur dann angegangen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer Rechtssicherheit haben. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Bauvertragsrecht droht diese auszuhebeln. Gezielte Korrekturen sind erforderlich, um die dringend notwendige Modernisierung und den Ausbau der deutschen Schienenwege zu sichern.

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Planungssicherheit ade – dank ausuferndem Anordnungsrecht

Laut Gesetzentwurf können Bauherren in Zukunft nach Vertragsabschluss einseitig den vereinbarten Werkerfolg ändern. Auf der anderen Seite sollen die Auftragnehmer verpflichtet werden, entsprechende Anordnungen – zunächst auf eigene Kosten – umzusetzen. 

Darüber hinaus sollen marktstarke öffentliche Besteller auch Teile der VOB/B als AGB vorsehen können, die dann trotzdem einer gerichtlichen Inhaltskontrolle entzogen wären. Bisher galt dieses Privileg nur, wenn die – fair austarierte – VOB/B als Ganzes vereinbart wird. Diese Option des rechtlichen Rosinenpickens für den Besteller gefährdet eine faire Interessenbalance.

  • Preisanpassung unzureichend geregelt: Lehnt der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten der erzwungenen Mehrleistungen ab, sind langwierige Rechtsstreitigkeiten die Folge. Dem Auftragnehmer drohen Liquiditätsengpässe. Der Gesetzgeber muss die Position der Bauunternehmer dringend stärken. Nachweisliche Selbstkosten zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn müssen wasserdicht in Rechnung gestellt werden können.
  • Liquidität mittelständischer Unternehmen gefährdet: Schon heute müssen Bauunternehmen oftmals in Vorleistung gehen. Der Gesetzesentwurf verschärft diese Belastung deutlich. Gerade mittelständische Unternehmen werden auf eine kreditgestützte Vorfinanzierung zurückgeworfen, ohne die finanziellen Risiken einer Anordnung vorab kalkulieren oder beeinflussen zu können. Diese Verzerrung gefährdet die Liquidität der Unternehmen bis hin zum Insolvenzrisiko.

Einige Klauseln im aktuellen Gesetzentwurf untergraben die Rechtssicherheit und die Balance am Bau. Für Deutschland als Mobilitätsstandort dringend notwendige Bauvorhaben würden so verzögert, die Risiken wären für die Bauunternehmen kaum mehr zu kalkulieren. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis kommt deshalb sogar zu dem Ergebnis, dass einzelne Klauseln verfassungswidrig wären.

Fairen Ordnungsrahmen sicherstellen

Klar ist: Der Investitionshochlauf braucht einen fairen Ordnungsrahmen. Rechte und Pflichten dürfen nicht ungleich verteilt sein. Deshalb: Der Bundestag ist aufgefordert, hier nachzubessern. Kein Rosinenpicken für Besteller, klare Zumutbarkeitskriterien, rechtzeitige angemessene Abschlagszahlungen bei Nachträgen – darum geht es vor allem. Wie das genau gehen kann? – Das finden Sie hier.

Dieser Artikel ist im VDB-Politikbriefes 01/2016 erschienen. Hier können Sie die vollständige Ausgabe herunterladen.
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